Was bedeutet inklusives Wohnen?

Inklusives Wohnen umfasst die Verselbstständigung alltäglicher und pflegerischer Abläufe für die Bewohner  innerhalb einer Wohngemeinschaft. Die Bewohner sollen darauf vorbereitet werden ihr Leben so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Diese Wohnform eignet sich perfekt für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit und kann dem Einzelwohnen vorgeschaltet werden. Die schrittweise Hinführung zu diesem Ziel ist die Aufgabe der Entwicklungshelfer. Um dies zu erreichen werden gemeinsam mit dem Betreuten Entwicklungsziele festgehalten. Um diese Ziele zu verschriftlichen gibt es eine Zielvereinbarung zwischen dem Betreutem (inklusive Betreuer) und der Stadt. Anschließend wird ein Dienstleister zur Umsetzung beauftragt.

In der Wohngemeinschaft gibt es einen individualisierten Tagesablauf, der den Alltag strukturiert. Die Aufgaben der Bewohner werden unterstützend begleitet und angeleitet. Die stellvertretende Übernahme der Aufgaben findet nur in Ausnahmefällen statt, um eine größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Die Teilziele werden in erster Linie durch die Bewohner und in zweiter Instanz in Absprache mit den Eltern und den Betreuern festgelegt. Ziel der Arbeit ist eine aktivierende Anleitung der Bewohner, die zu einer Verselbstständigung in den Bereichen des Alltags, der Pflege und der Freizeit führt.